Barrierefreiheit prüfen

Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen

Sie bekommen eine Maßnahmenliste, sortiert nach Risiko und Aufwand, zum Festpreis. Ein kostenloser Online-Test reicht dafür nicht: Er findet nur einen Teil der Fehler, den Rest sieht man erst beim Bedienen von Hand. Wir prüfen nach WCAG 2.2 AA, dem üblichen Prüfstandard für barrierefreie Websites.

Was wir prüfen

Zuerst die Stellen, an denen Kunden kaufen

Formulare und Bestellweg zuerst

Wir beginnen dort, wo Verträge geschlossen werden: Warenkorb, Bestellung, Buchung, Kundenkonto, Kontaktformular. Ein Fehler hier sperrt Menschen ganz aus, ein Fehler auf einer Infoseite selten.

Alles mit der Tastatur bedienbar

Menü, Formulare und Dialoge müssen ohne Maus erreichbar sein, mit sichtbarer Markierung, wo man gerade steht. Wir prüfen außerdem, ob Felder, Knöpfe und Bilder so beschriftet sind, dass Vorlesegeräte sie wiedergeben können.

Lesbar bei Kontrast, Vergrößerung und auf dem Telefon

Texte brauchen genug Kontrast zum Hintergrund, die Seite muss auf doppelte Größe vergrößert und auf schmalen Bildschirmen benutzbar bleiben. Fehlermeldungen in Formularen müssen sagen, was zu tun ist.

Nach der Prüfung

Vom Befund zur behobenen Stelle

Jeder Befund mit Fundstelle und Vorschlag

Zu jedem Punkt stehen die Seite, das Element, das verletzte Kriterium und ein Vorschlag zur Behebung. Damit kann jeder Entwickler arbeiten, nicht nur wir.

Die Nachprüfung schließt den Befund

Ist eine Stelle behoben, prüfen wir genau sie noch einmal. Erst dann gilt der Befund als erledigt; was offen bleibt, steht weiter auf der Liste.

Die Erklärung folgt dem tatsächlichen Stand

Auf Wunsch formulieren wir nach der Nachprüfung die Angaben zur Barrierefreiheit, die das Gesetz verlangt, zu einem eigenen Festpreis. Offene Punkte stehen darin ehrlich, mit dem geplanten Weg zur Behebung.

Ergebnis

Was Sie bekommen

Die Prüfung ist eine eigene Leistung mit festem Ergebnis.

Besprechung vor einem Bildschirm mit einem Website-Entwurf
  • Eine Maßnahmenliste nach Risiko und Aufwand

    Oben steht, was Kunden am Bestellen oder Buchen hindert und schnell behoben ist; unten, was selten stört und viel Arbeit macht. So sehen Sie, womit Sie anfangen.

  • Ein Festpreis vor Beginn

    Die Prüfung kostet ab 1.500 € für bis zu zehn Seitenvorlagen. Eine Seitenvorlage ist eine Art Seite, etwa Startseite, Produktseite, Warenkorb oder Kontaktformular – nicht jede einzelne Seite.

  • Auch für Websites, die wir nicht gebaut haben

    Die Prüfung setzt keinen Folgeauftrag voraus und funktioniert mit jedem Redaktionssystem und Shop.

  • Behebung durch uns oder Ihren Dienstleister

    Sie entscheiden, wer die Liste abarbeitet. Die behobenen Stellen prüfen wir danach nach.


Erklärung zur Barrierefreiheit

Welche Angaben das Gesetz verlangt

Das BFSG nennt sie „Informationen über Dienstleistungen“ (Anlage 3), gesucht wird meist nach „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Sie stehen in Ihren AGB oder an anderer, deutlich wahrnehmbarer Stelle, etwa auf einer eigenen Seite. (Stand: Oktober 2026)

Angabe
Was darin steht
Beschreibung der Dienstleistung
Was Sie anbieten, allgemein und in barrierefreier Form
Erläuterung des Ablaufs
Was man wissen muss, um zu verstehen, wie die Dienstleistung durchgeführt wird
Erfüllung der Anforderungen
Wie Ihr Angebot die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt
Zuständige Behörde
Der Name der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die Angaben müssen zugänglich bleiben, solange Sie die Dienstleistung anbieten (§ 14 BFSG).

Wir formulieren sie nach dem tatsächlichen Stand Ihrer Seite; die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrem Anwalt.

Ablauf und Preis

Sie wissen, wo Sie stehen, bevor Sie Geld in die Behebung stecken

Der Preis der Prüfung hängt vor allem an der Zahl unterschiedlicher Seitenvorlagen und Formulare und daran, ob ein Bestellweg oder Kundenkonto dazugehört. Endpreise, kein Umsatzsteuerausweis (Kleinunternehmer nach § 19 UStG).

Erstgespräch

30 Minuten · kostenlos

Sie zeigen uns Ihre Seite und sagen, was Kunden dort tun: bestellen, buchen, anfragen. Gemeinsam legen wir fest, welche Seitenvorlagen in die Prüfung gehören.

Prüfung

Ergebnis: Maßnahmenliste nach Risiko und Aufwand

Wir prüfen mit Werkzeugen und von Hand, den Bestellweg zuerst. Bis zu zehn Seitenvorlagen kosten ab 1.500 €.

Behebung

Ihr Aufwand: entscheiden, wer behebt

Wir oder Ihr Dienstleister arbeiten die Liste von oben ab. Behebt Ihr Dienstleister, beantworten wir seine Rückfragen zu den Befunden.

Nachprüfung und Erklärung

Ergebnis: behobene Stellen bestätigt

Wir prüfen die behobenen Stellen nach. Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem tatsächlichen Stand formulieren wir auf Wunsch, nicht im Prüfpreis enthalten, zu einem eigenen Festpreis.

Fragen

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit Ihrer Website

Betrifft uns das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Ja, wenn Verbraucher über Ihre Website einen Vertrag schließen können, also etwas bestellen, ein Abo abschließen oder eine Leistung mit Termin buchen. Reine Informationsseiten und Angebote ausschließlich für Geschäftskunden fallen nicht darunter. Ausgenommen sind außerdem Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. In Grenzfällen, etwa bei einem reinen Anfrageformular, gehört die verbindliche Bewertung zu Ihrem Anwalt. (Stand: Oktober 2026)

Reicht ein kostenloser Online-Test?

Als erster Hinweis ja, als Prüfung nicht. Automatische Tests erkennen fehlende Beschriftungen oder zu blasse Farben, aber nicht, ob ein Bildtext etwas sagt, ob die Tastatur in sinnvoller Reihenfolge durch den Bestellweg führt oder ob eine Fehlermeldung verständlich ist. Wir nutzen solche Werkzeuge auch und prüfen danach von Hand.

Müssen wir die Website neu bauen?

In der Regel nicht: Kontraste, Beschriftungen und Tastaturbedienung lassen sich meist in der bestehenden Seite beheben. Erst wenn die Vorlagen selbst grundlegend nicht passen, kann ein Neubau oder Relaunch günstiger sein; das zeigt die Maßnahmenliste. Läuft Ihre Seite noch auf TYPO3 12, verbinden Sie die Behebung am besten mit dem Update auf TYPO3 14.

Was droht, wenn unsere Website nicht barrierefrei ist?

Die Marktüberwachungsbehörde kann verlangen, dass Sie Mängel in einer Frist beheben, und zuletzt das Angebot untersagen. Verstöße sind außerdem eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verfahren bei der Behörde beantragen können betroffene Verbraucher und anerkannte Verbände. Wie hoch Ihr Risiko im Einzelfall ist, beurteilt Ihr Anwalt. (Stand: Oktober 2026)

Zeigen Sie uns, was Kunden auf Ihrer Website tun

Porträt von Alexander Riesenweber, Ansprechpartner bei alritech

Alexander Riesenweber

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